Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Moderne Verwaltung
Für Reisen ins Ausland benötigt jede Person ab der Geburt einen Reisepass.
Quelle: BMI
Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Der deutsche Reisepass ist besonders sicher vor Fälschungen und Dokumentenmissbrauch.
Sicherheitsmerkmale
Seit März 2017 gibt es den Reisepass der dritten Generation mit neuen Sicherheitsmerkmalen und modernen Materialien.
: Neuer Reisepass unter UV-Lampe …
Neuer Reisepass unter UV-Lampe
Die Sicherheitsmerkmale des neuen Reisepasses werden unter einer UV-Lampe sichtbar
Quelle: BMI
Die Sicherheitsmerkmale des neuen Reisepasses werden unter einer UV-Lampe sichtbar (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)
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Geschichtlicher Hintergrund
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich nach den Anschlägen des 11. September 2001 auf die Einführung der Biometrie bei Pässen, Visa und Aufenthaltstiteln verständigt, um die Identitätsüberprüfung von Reisenden deutlich zu verbessern. Die EG-Verordnung zur Einführung von elektronischen Pässen in den EU Mitgliedstaaten wurde im Dezember 2004 verabschiedet.
Die biometrischen Merkmale im Chip können bei der Prüfung, ob Pass und Person wirklich zusammengehören, eingesetzt werden. Automatisierte Grenzkontrollsysteme mit biometrischen Verfahren werden inzwischen von zahlreichen Ländern weltweit für Sicherheitszwecke eingesetzt.
Im November 2005 wurde in Deutschland ein neuer Reisepass mit einem elektronischen Speichermedium (Chip) eingeführt. Seit November 2007 werden neben dem Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke des Reisepassinhabers im Chip gespeichert. Die Fingerabdrücke werden spätestens bei Abholung des Passes beim Hersteller und im Bürgeramt gelöscht.
Beantragung eines Reisepasses
Sie beantragen den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können den Reisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. In diesem Fall wird ein Zuschlag erhoben.
Für den Reisepass benötigen Sie ein biometrisches Passbild. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Foto-Mustertafel.
Welche weiteren Dokumente Sie für die Beantragung des Reisepasses benötigen, erfahren Sie z.B. auf der Internetseite Ihres Bürgeramtes.
Ab sofort: Eintrag des Geschlechts im Reisepass kann anders lauten als im Personenstandsregister
Für eine Person, die weder männlich ("M") noch weiblich ("F") ist, wird in der visuell lesbaren Zone des deutschen Passes ein "X" eingetragen. In der maschinenlesbaren Zone wird das "X" durch das Symbol "<" repräsentiert.
Um mögliche Formen der Diskriminierung beim Grenzübertritt zu unterbinden, kann eine Person, die eine Änderung nach§ 45b des Personenstandsgesetzes (PStG)vorgenommen hat, ab sofort entscheiden, ob in ihrem Pass bzw. in ihrem ausländerrechtlichen Dokument die bisherige oder die nach der Änderung gültige Angabe eingetragen wird.
Personen, die ihr Geschlecht im deutschen Personenstandsregister auf "divers" geändert haben, können daher auf eigenen Wunsch einen Pass mit der Angabe "weiblich" oder "männlich" beantragen.
Mit der Regelung gleicht das Gesetz die Angaben im Reisepass sowie im ausländerrechtlichen Dokument den Standardbestimmungen der ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation) an.
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei dem Passproduzenten ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo.-Fr., ohne Feiertage) im Bürgeramt abholbereit vor. Für diesen Service wird ein Zuschlag erhoben.
Bitte beachten Sie:
Kann Ihr Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird.
Gültigkeit und Kosten
Für antragstellende Personen ab 24Jahre ist der Reisepass zehn Jahre gültig, für antragstellende Personen unter 24Jahren ist er sechs Jahre gültig. Regulär enthält der Reisepass 32Seiten (internationaler Standard). Auf Wunsch können Sie – beispielsweise wenn Sie sehr viel reisen – den Reisepass auch mit 48 Seiten erhalten. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben. Ausführliche Informationen über die Gebühren und möglichen Zuschläge erhalten Sie bei den „Häufigen Fragen und Antworten zu Pässen“.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses ist nicht möglich.
Informationsvideo zum neuen Reisepass
Informationsvideo zum neuen Reisepass Dauer: 00:01:24
Reisedokumente für Ausländer
Auskünfte über den elektronischen Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose und die Beantragung dieser Ausweisdokumente erhalten Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Gesetzliche Grundlagen
Sicherheitsmerkmale
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Video zu den Sicherheitsmerkmalen des neuen Reisepasses
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Die aktuelle Reisepass-Generation für die Bundesrepublik Deutschland(PDF) 475KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm
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Die Dokumentennummer in deutschen Pässen und Ausweisen(PDF) 304KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm
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Die maschinenlesbare Zone in deutschen Pässen und Ausweisen(PDF) 1MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm
Muster
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Foto-Mustertafel(PDF) 565KB, Datei ist nicht barrierefrei
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Passbild-Schablone für Erwachsene(PDF) 404KB, Datei ist nicht barrierefrei
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Passbild-Schablone für Kinder(PDF) 368KB, Datei ist nicht barrierefrei
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